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Darauf weist das Sächsische Wirtschaftsministerium hin. Arbeitgeber sollen Homeoffice überall dort möglich machen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Nach Einschätzung von Ärzten und Virologen tragen Arbeitsplätze zum Infektionsgeschehen bei. Deshalb ist der Rückzug vom Arbeitsplatz ins Homeoffice ein zentraler Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie. In der neuen Verordnung heißt es: Arbeitgeber haben Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Wo eine Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, müssen Arbeitsschutzstandards weiterhin gelten und die Belegung von Räumen reduziert werden – es sind medizinische Masken oder FFP2-Masken vom Arbeitgeber bereitzustellen. Die Homeoffice-Verordnung wird voraussichtlich nur einige Wochen in Kraft sein: Nach der Unterzeichnung in der kommenden Woche wird sie wirksam und ist vorerst befristet bis zum 15. März 2021. Die Arbeitsschutzverwaltung hat hierzu insbesondere das Faktenblatt »Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) bei der Arbeit durch Anwendung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel« veröffentlicht. https://www.arbeitsschutz.sachsen.de/