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Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – sind anspruchsberechtigt.
In 60 Minuten gibt Ihnen das BSFZ einen kompakten Einstieg in die steuerliche Forschungsförderung, stellt Ihnen Schritt für Schritt den Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ vor und beantwortet Ihre Fragen.
Termine:
Donnerstag, 15. Februar 2024, 14:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag, 14. März 2024, 14:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag, 18. April 2024, 14:00 – 15:00 Uhr