Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus fördert aufgrund der Corona-Krise den Neustart Tourismus mit 5,6 Millionen Euro. Das Sächsische Kabinett hat die entsprechende Förderrichtlinie dafür heute (5. April 2022) verabschiedet. Die Finanzhilfen werden vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages aus dem Sondervermögen »Corona-Bewältigungsfonds Sachsen« zur Verfügung gestellt.
»Wir wollen mit der Neuauflage der Förderrichtlinie Tourismus den Neustart touristischer Angebote von regionaler Bedeutung in Sachsen aktivieren. Ich bin deshalb froh, dass wir finanzielle Mittel für unsere Tourismuswirtschaft bei der Wiederaufnahme des Betriebs zur Verfügung stellen können. Das Programm unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie kommunale Unternehmen und soll genau die Förderlücken schließen, die nicht durch die Corona-Unternehmenshilfen des Bundes abgedeckt sind«, so Sachsens Tourismusministerin Barbara Klepsch.
Konkret gefördert werden mit der Richtlinie Maßnahmen zum Erhalt von touristischen Einrichtungen nach coronabedingtem Betriebsausfall im laufenden Jahr 2021 oder zur Vorbereitung der kommenden Saison. So können zum Beispiel auch Betreiber von Skiliften die Mittel beantragen.
Weiterhin gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Umsetzung von Hygienekonzepten wie zum Beispiel Gästelenkung und Ähnliches.
Die Fördermittel sollen wie bisher bei der bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden.