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Ab dem 10. November können Bürgerinnen und Bürger in Sachsen erneut von einer finanziellen Unterstützung für die Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte profitieren. Der Freistaat Sachsen startet den beliebten Reparaturbonus neu. Die Antragstellung erfolgt digital über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Wirtschaftsminister Dirk Panter betont die Bedeutung des Programms:
„Für den Reparaturbonus stehen insgesamt rund vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen zur Verfügung. Wir reagieren damit nicht nur auf die große Nachfrage aus der Bevölkerung, sondern stärken zugleich das sächsische Handwerk. Jede geförderte Reparatur verlängert die Lebensdauer von Geräten, schont Ressourcen und trägt aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz im Freistaat bei.“

Förderkonditionen im Überblick

- Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

- Gefördert wird die Reparatur von defekten, privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.

- Eine Liste der förderfähigen Geräte ist auf der Webseite der SAB einsehbar.

- Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur.

- Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr und Antragsteller sind förderfähig.

- Der Mindestrechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer) wurde auf 115 Euro angehoben.

- Reparaturen müssen von einem zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden.

- Gefördert werden Reparaturen, die ab dem 2. Oktober 2025 erfolgt sind.

Derzeit beteiligen sich in Sachsen rund 570 Reparaturbetriebe am Programm. Eine Übersicht über teilnehmende Betriebe sowie alle Informationen zur Antragstellung und Registrierung für interessierte Handwerksbetriebe sind auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen  zu finden.

Weitere Informationen: https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus