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Ziel des Bundesförderungsprogramms ist die Sicherstellung der ausreichenden Verfügbarkeit von persönlichen und medizinischen Schutzausrüstungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Dies betrifft insbesondere die Herstellung von Filtervlies, das als Vorprodukt für die Herstellung von Atemschutz- und medizinischen Gesichtsmasken dient.
Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown- Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für eines der nachfolgend aufgeführten Produkte erfüllt:
Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinie:
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf maximal 10 Millionen Euro je Unternehmen (inklusive Tochterunternehmen) begrenzt.
Mit der Durchführung dieses Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Die Antragstellung erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen ausschließlich über die auf der Internetseite des BAFA vorgeschriebenen Formulare.