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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte mit einem nichtrückzahlbarem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent.

Ziel des Bundesförderungsprogramms ist die Sicherstellung der ausreichenden Verfügbarkeit von persönlichen und medizinischen Schutzausrüstungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Dies betrifft insbesondere die Herstellung von Filtervlies, das als Vorprodukt für die Herstellung von Atemschutz- und medizinischen Gesichtsmasken dient.

Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown- Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für eines der nachfolgend aufgeführten Produkte erfüllt:

    • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel „FFP2“;
    • Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel „FFP3“;
    • Medizinische Gesichtsmasken.

Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinie:

    • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden;
    • Umbauten an Gebäuden zum Aufbau und Betrieb der förderfähigen Anlagen;
    • Eigenleistungen des Antragstellers sowie Technologien und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden;
    • Umrüstungen bestehender Anlagen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Die Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf maximal 10 Millionen Euro je Unternehmen (inklusive Tochterunternehmen) begrenzt.

Mit der Durchführung dieses Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Die Antragstellung erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen ausschließlich über die auf der Internetseite des BAFA vorgeschriebenen Formulare.