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Ausbildungsverhältnisse umfassen im Sinne der Förderung auch dual Studierende. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist.
Nicht nur Unternehmen in Sachsen stehen vor der Herausforderung, Fach- und Arbeitskräfte zu gewinnen, zu qualifizieren und zu halten. Sachsen benötigt Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, insbesondere von Fach- und Arbeitskräften. Seit dem 1. Juni sind die Regelungen zur Chancenkarte aus dem novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Damit ist eine qualifizierte Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften über viele Wege möglich.
Bei der Erarbeitung des Förderprogramms wurde neben dem höheren Aufwand im Vergleich zur Suche und Einstellung inländischer Beschäftigter gleichzeitig Wert auf nachhaltige Integration gelegt. Deshalb sind neben einem guten Verständnis der deutschen Sprache als zentrale Grundlage für die soziale Integration eine bereits seit mindestens sechs Monaten bestehende Ausbildung bzw. Beschäftigung Voraussetzung für einen Förderantrag. Nach den Erfahrungen aus der Probezeit kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber gewisse Bindungskräfte entfaltet und sich die ausländische Fachkraft gut eingelebt hat.
Unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Für Kleinstunternehmen mit bis neun Beschäftigten ist der Zuschuss am höchsten und beträgt beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro (6.5000 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro bzw. mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro erhalten (kleine Unternehmen 3.900 bzw. 5.850 Euro und mittlere 3.000 bzw. 4.500 Euro.)
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