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"Wir haben den Regionen bei der LEADER-Förderung große Freiheiten eingeräumt: Sie bestimmen ihre Ziele und die daraus resultierenden Projekte selbst. Mit den Regionalbudgets gehen wir noch weiter, indem die Lokalen Aktionsgruppen die Zuwendungen eigenständig weitergeben und für deren Abrechnung verantwortlich sind", sagte Staatsminister Schmidt beim Besuch im Landkreis Mittelsachsen, in der Kindertagesstätte "Striegiszwerge" im Roßweiner Ortsteil Niederstriegis, die zwei abgeschlossene Kleinprojekte aus dem Regionalbudget 2019 umsetzen konnten.
Im April 2019 wurde den Lokalen Aktionsgruppen erstmalig die Förderung eines Regionalbudgets eröffnet. Damit können Projekte realisiert werden die zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort beitragen, eine stärkere Identifikation und Heimatverbundenheit erzeugen und damit die Bleibebereitschaft der Menschen im ländlichen Raum unterstützen.
Hintergrund:
Die Förderung von Regionalbudgets über die Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien und ermöglicht die Unterstützung kleiner Projekte, für welche das umfangreiche Verfahren des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei einer direkten Umsetzung mit LEADER-Mitteln wenig geeignet ist. Ein Regionalbudget in Höhe von 150 000 Euro bzw. 200 000 Euro kann von jeder LAG einmal für das Jahr 2020 beantragt werden. Die LEADER-Gebiete geben dabei eigene Mittel in Höhe von zehn Prozent in das Regionalbudget. Die Auswahl von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget erfolgt nach einem regionalen Aufruf durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die Zuwendung für ein Kleinprojekt beträgt maximal 16 000 Euro. Wie in den LEADER-Entwicklungsstrategien können die LEADER-Regionen in der Ausgestaltung eigene Akzente setzten und damit auf die jeweiligen regionalen Herausforderungen reagieren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.smr.sachsen.de/leader-foerderung