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Der Landkreis veröffentlichte heute eine neue Allgemeinverfügung zu den Quarantäne-Regeln.

Sie gilt ab Montag. Demnach ist nach einem positiven Schnelltest ein PCR-Test Pflicht, bisher wurde dieser nur empfohlen. Außerdem müssen Genesene, wenn der positive Test nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt sowie Geimpfte nicht zwangsläufig in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einer neu positiv getesteten Person haben. Dies entscheidet aber das Gesundheitsamt.