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In Mittelsachsen gelten ab Mittwoch neue Corona-Regeln. Hintergrund ist, dass der Landkreis seit fünf Tagen eine Inzident von über 35 aufweist. Heute liegt dieser Wert bei 49,1. Entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung gelten in vielen Bereichen die Pflicht zur Kontakterfassung und die sogenannte 3G-Regel: geimpft, getestet oder genesen. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung wird im Lauf des Tages im elektronischen Amtsblatt erfolgen.  Auf der Internetseite des Landkreises werden die Testzentren ständig aktualisiert.

Die neuen Regel gelten beispielsweise bei:

  • - dem Zugang zur Innengastronomie (außer für nichtöffentliche Kantinen und die Bewirtung von Fernfahrern)
  • - der Teilnahme an Veranstaltungen und Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen
  • - der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (außer zu medizinischen Zwecken) und Prostitution
  • - dem Sport im Innenbereich und Zugang zu Hallenbädern und Saunen
  • - dem Zugang zu Diskotheken, Bars und Clubs im Innenbereich
  • - der Beherbergung bei Anreise
  • - den Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Hochschulen, Berufsakademien, Volkshochschulen und Ausbildungseinrichtungen
  • - Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt (Tests zweimal wöchentlich)

In einigen Fällen bestehen auch Ausnahmen von den oben genannten Testpflichten: So ist beispielsweise die Nutzung von Campingplätzen, die Vermietung von Ferienwohnungen von oben genannter Verpflichtung ebenso befreit wie körpernahe Dienstleistungen, Fitnessstudios oder Bäder, sofern die Nutzung/Inanspruchnahme medizinisch notwendig ist.

Für Großveranstaltungen gelten ab einer Inzidenz von 35 folgende Einschränkungen:

  • im Innenbereich sind Veranstaltungen mit bis zu 5000 zeitgleich anwesenden Gästen und einer Auslastung, die maximal 50 Prozent der Höchstkapazität entspricht, möglich; bei alleinigem Zugang für geimpfte, genesene oder PCR-getestete Personen entfällt die Kapazitätsbeschränkung; im Außenbereich ist weiterhin eine 100 Prozent Auslastung unter Beachtung der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) möglich im Innen- und Außenbereich mit mehr als 5000 zeitgleichen Besuchern, besteht eine Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent, wobei insgesamt nicht mehr als 25 000 Besucher zeitgleich zulässig sind.

Der Freistaat hat auf seiner Internetseite eine Regelübersicht zur Verfügung gestellt