Neue Corona-Regeln ab 23.09.2021
Damit wird die sogenannte 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) und die Pflicht zur Kontakterfassung in vielen Bereichen aufgehoben. Dies betrifft so zum Beispiel die Innengastronomie, aber auch Freizeit- und Kulturstätten oder den Sport im Innenbereich. Der Freistaat hat auf seiner Internetseite eine Regelübersicht zur Verfügung gestellt. Eine öffentliche Bekanntmachung dazu wird heute noch im elektronischen Amtsblatt des Landkreises erfolgen.