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Der Landkreis hat mit drei neuen Allgemeinverfügungen weitere Lockerungen zugelassen. Demnach ist ab morgen das sogenannte „Click & Meet“ im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen laut der Allgemeinverfügung nicht mit.

Außerdem ist Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Des Weiteren können Einrichtungen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals öffnen. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Die Veröffentlichung erfolgte heute im elektronischen Amtsblatt des Landkreises:

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html

Grundlage bildet die neue Corona-Schutz-Verordnung, die seit heute gilt. Sie sieht vor, dass Lockerungen möglich sind, wenn auf Landes- und Landkreisebene der Inzidenzwert fünf Tage hintereinander unter 100 liegt.