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Außerdem ist Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Des Weiteren können Einrichtungen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals öffnen. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Die Veröffentlichung erfolgte heute im elektronischen Amtsblatt des Landkreises:
https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html
Grundlage bildet die neue Corona-Schutz-Verordnung, die seit heute gilt. Sie sieht vor, dass Lockerungen möglich sind, wenn auf Landes- und Landkreisebene der Inzidenzwert fünf Tage hintereinander unter 100 liegt.