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Das sächsische Kabinett hat die neue Richtlinie Lastenfahrrad beschlossen.

Darüber fördert der Freistaat die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände.

Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf bis zu 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen.

Antrags- und Bewilligungsstelle wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Nach Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt können die Antragsformulare auf der Webseite des LASuV (www.lasuv.sachsen.de) abgerufen werden.

Die sächsische Förderrichtlinie ergänzt die Bundesförderung von Schwerlastenfahrrädern, indem sie den Kreis der Begünstigten um Vereine erweitert und die Mindestanforderung an die Nutzlast deutlich reduziert. Der Bund fördert im Rahmen seiner Kleinserien-Richtlinie elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder mit einer möglichen Nutzlast von größer 150 Kilogramm (zuzüglich Fahrer) und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 Kubikmeter. Die sächsische Förderung bedient nunmehr auch das beliebte Segment kleinerer Lastenfahrräder und Pedelecs.