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Seit dem 10. August 2020 können kleine Unternehmen wieder Fördergelder im Rahmen der Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ beantragen.

Hier die wesentlichsten Kriterien aus der Richtlinie „Regionales Wachstum“:

Gefördert werden können kleine Unternehmen

- des produzierenden Gewerbes

- des Handwerks

- des Einzelhandels

- der Beherbergung und Gastronomie

- des Dienstleistungsbereiches

- der freien Berufe (insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe)

- Informations- und Kommunikationsberufe

- der Kultur- und Kreativwirtschaft

Förderfähig sind Investitionsvorhaben:

- zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte

- zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- zur grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

Fördervoraussetzungen sind:

- das Investitionsvorhaben dient der Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbs-

   fähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der

   Angebotsqualität)

- das Investitionsvolumen beträgt mindestens 20 000 EUR

- die Produkte und Leistungen des Antragstellers werden überwiegend innerhalb eines Radius von 50

   Kilometern um die zu fördernde Betriebsstätte abgesetzt

- der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag übersteigt die in den letzten drei Jahren

   durchschnittlich verdienten Abschreibungen - ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen –

   um mindestens 50 Prozent oder der Investitionsbetrag beträgt mindestens 10 Prozent des

   jahresdurchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre (gilt nicht für die Errichtung einer neuen

   Betriebsstätte)

- das Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden

- die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze müssen für mindestens drei

  Jahre nach Beendigung des Vorhabens erhalten und besetzt bleiben

- die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens drei Jahre nach Abschluss des Vorhabens

   im Unternehmen verbleiben

Der maximale Investitionszuschuss beträgt 200.000 EUR.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung bezogen auf die förderfähigen Kosten gewährt. Die Höhe des Fördersatzes beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

Sie können sich gern vorab bei der Wirtschaftsförderung im Landkreis Mittelsachsen informieren, ob eine Förderung für ihr Vorhaben möglich ist.

Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung ist die Sächsische Aufbaubank.  Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Weite Information zur Richtlinie,  den Fördermodalitäten, Kontaktdaten und die Formulare für die Antragstellung finden Sie hier.