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Die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Quarantäne im Zusammenhang mit Coronainfektionen wurde erweitert.

Sie gilt ab heute. Hintergrund ist ein entsprechender Erlass des Sozialministeriums. Neu ist unter anderem, dass es bei positiven Befunden mit besorgniserregenden Mutationen des Corona-Virus (also beispielsweise bei der britischen oder der südafrikanischen Variante) keine Möglichkeit gibt, die Quarantäne zu verkürzen. Die Quarantänezeit beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Außerdem wurde festgelegt, dass bei den neuerdings zulässigen Corona-Laien-Tests im Falle positiver Ergebnisse ein PCR-Test erforderlich ist, bis zu dessen Ergebnis in jedem Fall Quarantänepflicht besteht. Die neue Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden.