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Ab heute ist die sogenannte nächtliche Ausgangssperre und die sogenannte 15-Kilometer abgehoben.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen. Damit kann die häusliche Unterkunft in der Zeit von 22 bis 6 Uhr beispielsweise für Besuche bei einer weiteren nicht zum Hausstand gehörenden Person verlassen werden. Ebenso gilt für Versorgungsgänge, Individualsport oder Bewegung im Freien nicht mehr die Regel, dass diese im Umkreis von 15 Kilometer vom Wohnbereich oder der Unterkunft erfolgen kann. Die neue Allgemeinverfügung regelt auch den Konsum von Alkohol, für den eine extra Verfügung bestand. Hierbei ändert sich nichts: Der Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit bleibt untersagt. Innerorts gilt in der Öffentlichkeit deshalb weiterhin ein Alkoholverbot. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt.