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Insgesamt 27,0 Millionen Euro hatte der Sächsische Landtag im Doppelhaushalt 2019/ 2020 dafür bereitgestellt. Es nimmt Unternehmen in den Blick, die bisher nicht im Fokus der Förderung standen. Gerade kleine Unternehmen in eher ländlichen Gebieten stehen durch Digitalisierung und Globalisierung auch in einem veränderten Wettbewerb, der sich ebenfalls auf regionale Märkte und Wirtschaftskreisläufe auswirkt.
„Die Nachfragen und die Inanspruchnahme in der Wirtschaftsregion Mittelsachsen zeigen, dass besonders kleine und mittelständische Unternehmen zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf eine Förderung angewiesen sind. Ich hoffe sehr, dass die Förderrichtlinie eine Fortführung erfährt, um so die Unternehmen in den ländlichen Gebieten zu stärken und auch Gewerke gefördert werden können, die sonst von Zuwendungen ausgeschlossen sind. “ so der 1. Beigeordnete des Landrates Dr. Lothar Beier.
Seit dem Start Anfang Februar wird das Programm rege in Anspruch genommen, was zeigt, welch hohen Investitionsbedarf gerade kleine Unternehmen in den Landkreisen des Freistaats Sachsen haben. Bis Ende August konnten durch die Bewilligungsstelle, die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) 436 Vorhaben mit einem Zuschuss von mehr als 20,6 Mio. Euro bewilligt werden.
Allerdings liegen mittlerweile so viele Anträge vor, dass das im Doppelhaushalt 2019/2020 verfügbare Budget vollständig belegt ist. Neue Anträge haben so keine Aussicht auf eine positive Förderentscheidung. Aus diesem Grund wird die SAB ab sofort keine weiteren Anträge entgegennehmen. Bereits vorliegende Anträge werden entsprechend des Antragseingangs bearbeitet und entschieden.