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Sachsen soll als Wander- und Pilgerland weiter ausgebaut werden. Deshalb hat der Landtag beschlossen, dass 2021 und 2022 Steuermittel eingesetzt werden, um Vereine, Initiativen, Kirchgemeinden etc. im Rahmen der Kleinstinfrastruktur finanziell zu unterstützen.Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kirchgemeinden in Sachsen, die die touristische Infrastruktur ausbauen wollen. Die Fördersumme beträgt pro Initiative maximal 2.000 Euro pro Jahr. Gestellt werden müssen die Anträge jeweils bis: • 15.12.2021 • 15.03.2022 • 15.06.2022 • 15.11.2022.
Ziel der Initiative ist es, die Verbesserung der Kleinstinfrastruktur in der Gästearbeit zu unterstützen. Konkrete Beispiele dafür können sein:
Erstellung oder Verbesserung von analogem oder digitalem Kartenmaterial für Pilger- oder Wanderwege,,kartographische Vernetzung von Angeboten (z.B. die Ausweisung aller Wehrkirchen im Erzgebirge auf einer Karte), Einrichtung von Rastplätzen an Wander- oder Pilgerwegen oder vor Offenen Kirchen, Anschaffung von Kleinstinventar für Pilgerherbergen, Herbergen oder Kirchen, etwa Mobiliar, Geschirr, Teekocher, Leuchter, Schlösser, Schlüssel…, Errichtung oder Ausbesserung von Beschilderungen an Wander- und Pilgerwegen, Erstellung von Werbebannern, die auf Herbergen, offene Kirchen oder Ähnliches hinweisen, Anschaffung von Wasserspendern oder Getränkeautomaten, Ersetzen von Informationstafeln durch digitale Formate: etwa durch die Erstellung von QR-Codes für Kirchenräume, Ausstattung mit modernen Schließsystemen, Beleuchtung oder Ablagen für Prospekte (möglichst unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte)....
Alle Informationen gibt es hier.