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Seit März 2021 fördert der Freistaat Sachsen Lastenfahrräder als modernes Verkehrsmittel. Antragsberechtigt sind Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen und Zweckverbände.

Das gesamte Antragsvolumen belief sich auf 546.500 Euro. Insgesamt war der Fördertopf im vergangenen Jahr mit einer halben Million Euro gefüllt. In diesem Jahr stehen für die Förderung insgesamt 700.000 Euro zur Verfügung, so dass noch offene berechtigte Anträge aus 2021 in diesem Jahr bewilligt werden können.

Der Freistaat Sachsen fördert damit die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf bis zu 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen.

Die Antragsformulare stehen auf der Webseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Förderanträge werden beim LASuV eingereicht.

Aus dem Landkreis Mittelsachsen gingen 7 Anträge in 2021 ein.

Alle Informationen gibt es hier.