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Zur Förderung von Stadtgrün und Lärmschutz gehören die Begrünung von Fassaden und Dächern und das Anlegen beziehungsweise die ökologische Aufwertung von Freiflächen und Grünanlagen. Gefördert werden können auch umfassendere Investitionen zur Minderung von Straßenlärm - vorrangig grüner Lärmschutz. Zudem fördert Sachsen künftig Maßnahmen für den Schutz vor Radon. Dazu gehören Baumaßnahmen, die den Eintritt von Radon in Innenräume verhindern, lüftungstechnische Maßnahmen sowie Anlagen zur Absaugung.
Anträge können je nach Förderprogramm Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften oder kleine und mittlere Unternehmen stellen.
>> Zur Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon – FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023