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Die vom Landkreis per Allgemeinverfügung erlassenen Lockerungen treten ab Dienstag außer Kraft. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu Zweit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich und Angebote der körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen). Zeitgleich darf dann ab Dienstag die Unterkunft nur noch mit triftigem Grund verlassen werden und die Kontakte sind wieder auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt. Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig. Eine weitere Allgemeinverfügung regelt den Konsum von Alkohol. Demnach ist der Konsum von Alkohol in vielen Bereichen der Öffentlichkeit untersagt. Innerorts gilt in der Öffentlichkeit deshalb ein Alkoholverbot. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Allgemeinverfügungen sind im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de veröffentlicht.
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