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Auf Grund der weiter gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz in Mittelsachsen unter 100 gelten nicht mehr die Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Ab dem 02. Juni 2021 sind weitere Lockerungen möglich.
Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen. Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich. Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt. Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht ist ebenfalls möglich. Anleitungspersonen beim Sport benötigen aber grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.
Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig; Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder.
Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.
Die Öffnung der Außengastronomie ist wieder zulässig. Voraussetzung ist die Erfassung von Kontaktdaten und ein Testnachweis, sofern Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen.
Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen unter der Voraussetzung öffnen, dass diese eine Terminbuchung und Kontakterfassung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorsehen.
Der Landkreis Mittelsachsen hat sein Netz aus Testzentren und Teststationen ausgebaut. Eine Übersicht der Testzentren im Landkreis und Informationen zu den Testzeiten ist auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen eingestellt.
Weitere Lockerungen, wie zum Beispiel Öffnung der Innengastronomie, sind möglich, sobald der Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 unterschreitet. Weitere Informationen zu Regelungen im Landkreis für den Bereich Wirtschaft, Gastronomie und Berufsorientierung unter Wirtschaft-in-Mittelsachsen.