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Landrat Matthias Damm begrüßt die Ankündigung der Gesundheitsministerin Köpping in der heutigen Pressekonferenz, die Corona-Schutzverordnung für den Bereich Einkauf zu verändern.

Hierbei soll nochmal genau definiert werden, was für Einkaufsmärkte mit einem sogenannten Mischsortiment, welche also Lebensmittel und andere Artikel anbieten, gilt. „Die Präzisierung der Corona-Schutzverordnung schafft dann also eine eindeutige Rechtssicherheit“, so Damm. Hintergrund ist: In der gestrigen Pressekonferenz wurde durch den Staatssekretär Dr. Mangold angekündigt, dass entgegen des bisherigen Verständnisses nun das gesamte Sortiment eines Geschäfts verkauft werden darf. Voraussetzung: Das Sortiment musste am Stichtag, dem 15. Dezember, zu mehr als 50 Prozent aus Waren oder Dienstleistungen der Grundversorgung oder des täglichen Bedarfs bestehen. Dies ist aktuell in der Corona-Schutzverordnung nicht so eindeutig geregelt, außerdem wurde der Fragen-Antwort-Katalog auf der Internetseite des Freistaates bislang nicht angepasst. „Das birgt schon rechtlich eine gewisse Unsicherheit. Deshalb ist die Entscheidung richtig, dies in der Corona-Schutzverordnung zu regeln“, so Damm. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises ist derzeit nicht geplant. Derzeit gelten die kommunizierten Hinweise vom Freitag: www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/neuigkeiten/wichtiger-hinweis-zur-oeffnung-von-geschaeften.html