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Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.
Ab dem 9.11.2020, steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Die Verlängerung des Sonderprogramms und die Öffnung des KfW-Schnellkredits für alle Unternehmen sind ein wichtiges Signal zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft. Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt.
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