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Mit dem InnoStartBonus unterstützt der Freistaat Sachsen sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung.

Auch Gründungen aus dem Nebenerwerb sind möglich. Jetzt startet der zweite Sonderaufruf und richtet sich an innovative Geschäftsideen speziell im oder für das Handwerk.

Parallel zum branchenübergreifendem Call 8 der Gründungsförderung InnoStartBonus läuft ab dem 11. August 2022 der zweite Sonderaufruf. Dieser basiert auf der Förderrichtlinie InnoStartBonus vom 3. Februar 2022 und richtet sich an potenzielle Gründerinnen und Gründer sachsenweit mit innovativen, z. B. digitalen Geschäftsideen speziell im oder für das Handwerk.

Ziel ist die tatsächliche Unternehmensgründung mit Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von zwölf Monaten.

Die zugrundeliegenden Dienstleistungen und Produkte sollen sich insbesondere durch ein oder mehrere der folgenden Merkmale auszeichnen:

- Sie heben sich von bestehenden Angeboten durch eine deutliche Weiterentwicklung (radikal bzw. disruptiv, inkrementell, markt-evolutionär, technisch-evolutionär) ab.

- Sie unterstützen durch ihren Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit das Handwerk.

- Sie sind grundlegend skalierbar und zielen auf Innovation im Handwerk ab.

Bis zum 7. September 2022 haben Gründungsinteressierte die Möglichkeit, sich mit ihrer innovativen Geschäftsidee unter https://www.futuresax.de/InnoStartBonus für den InnoStartBonus zu bewerben.

Sowohl die Förderhöhe als auch der Kinderbonus werden fortan auf 1.050 Euro bzw. 150 Euro erhöht. Eine Nebentätigkeit kann künftig bis zu einer Höhe von 20 Wochenarbeitsstunden erfolgen.

Allgemeine Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen zum InnoStartBonus werden hier zusammengefasst.

Individuelle Fragen, zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zum Sonderaufruf beantwortet futureSAX im nachfolgenden live Q&A am 24.08.2022 in der Zeit von 14.00 – 15.00 Uhr. Anmeldung über:  Online (https://www.futuresax.de/events) 

Mit dem Ende des Bewerbungszeitraumes folgt die Bewertungsphase, in welcher das vom SMWA berufene Fachgremium aus Expertinnen und Experten die eingereichten Konzepte in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Zunächst erfolgt die Bewertung der online eingereichten Ideenpapiere durch regionale Teilgruppen des Fachgremiums. Anschließend stellen die Teams bzw. Einzelgründende in einem kurzen Pitch (online) am 21. September 2022 sich selbst und ihre Kernkompetenzen vor. Die regionalen Teilgruppen ernennen dann die Finalistinnen und Finalisten, die ihre Geschäftsidee am 29. September 2022 in Dresden im Rahmen eines siebenminütigen Pitches präsentieren und sich den Fragen des Gremiums stellen.

Im Ergebnis wird das Votum zur Förderwürdigkeit vergeben, mit welchem die Ideengebenden ausgewählten potentiellen Gründerinnen und Gründer schließlich ihren formalen Antrag fristgerecht bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – bis spätestens 6. Oktober 2022 einreichen können.

Der Förderbeginn ist ab November 2022 geplant. futureSAX begleitet dabei die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell. Alle Informationen zu den Teams und den einzelnen Förderaufrufen der ersten vier von den insgesamt sieben Förderaufrufen sind in der Abschlussdokumentation zusammengefasst.