Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Parallel zum branchenübergreifenden Call 10 der Gründungsförderung InnoStartBonus läuft ab dem 26. Juli 2023 der vierte Sonderaufruf. Dieser basiert auf der Förderrichtlinie InnoStartBonus vom 3. Februar 2022 und richtet sich an potenzielle Gründerinnen und Gründer sachsenweit mit innovativen, z. B. digitalen Geschäftsideen speziell im Bereich Ernährung, Sport und Gesundheit, bei denen der Fokus nicht auf Beratungsleistungen liegt. Ziel ist die tatsächliche Unternehmensgründung mit Gewinnerzielungsabsicht innerhalb von zwölf Monaten.
Die zugrundeliegenden Dienstleistungen und Produkte sollen sich insbesondere durch ein oder mehrere der folgenden Merkmale auszeichnen:
* sie heben sich von bestehenden Angeboten durch eine deutliche Weiterentwicklung (radikal bzw. disruptiv, inkrementell, markt-evolutionär, technisch-evolutionär) ab
* sie unterstützen durch ihren Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit im Bereich Ernährung, Sport und Gesundheit
* sie sind grundlegend skalierbar und zielen auf Innovation im Bereich Ernährung, Sport und Gesundheit, bei denen der Fokus nicht auf Beratungsleistungen liegt, ab
Bis zum 23. August 2023 haben Gründungsinteressierte die Möglichkeit, sich mit ihrer innovativen Geschäftsidee unter futuresax.de/InnoStartBonus für den InnoStartBonus zu bewerben. Sowohl die Förderhöhe als auch der Kinderbonus wurden auf 1.050 Euro bzw. 150 Euro erhöht. Eine Nebentätigkeit kann nun bis zu einer Höhe von 20 Wochenarbeitsstunden erfolgen.
Mehrstufiges Bewertungs- und Auswahlverfahren
Mit dem Ende des Bewerbungszeitraumes folgt die Bewertungsphase, in welcher das vom SMWA berufene Fachgremium aus Expertinnen und Experten die eingereichten Konzepte in einem mehrstufigen Auswahlverfahren bewertet. Zunächst erfolgt die Bewertung der online eingereichten Ideenpapiere durch regionale Teilgruppen des Fachgremiums. Anschließend stellen die Teams bzw. Einzelgründende in einem kurzen Pitch (online) am 7. September 2023 sich selbst und ihre Kernkompetenzen vor. Die regionalen Teilgruppen ernennen dann die Finalistinnen und Finalisten, die ihre Geschäftsidee am 19. September 2023 in Dresden im Rahmen eines siebenminütigen Pitches präsentieren und sich den Fragen des Gremiums stellen.
Im Ergebnis wird das Votum zur Förderwürdigkeit vergeben, mit welchem die ausgewählten potenziellen Gründerinnen und Gründer schließlich ihren formalen Antrag fristgerecht bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – bis spätestens 30. September 2023 einreichen können. Der Förderbeginn ist ab November 2023 geplant. futureSAX begleitet dabei die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell.