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Die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) ist das mit Abstand wichtigste Instrument der Wirtschaftsförderung in Sachsen. Sie dient in erster Linie dazu, Beschäftigung und Einkommen in den sächsischen Regionen zu sichern und Standortnachteile auszugleichen. Die Neufassungen der Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) für die Förderperiode ab 2022 und die Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) wurden durch das Sächsische Kabinett beschlossen.
Die GRW RIGA ist rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Für bereits gestellte Anträge ist die Überarbeitung der Anträge hinsichtlich der neuen Anforderungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die nach der neuen GRW RIGA zu erbringende Erklärung zur ökologischen Nachhaltigkeit. Dafür stellt die Sächsische Aufbaubank einen Vordruck zur Verfügung. Das wäre z.B. bei Klein- und mittelständischen Unternehmen, dass die Investition energieeffizient, ressourcenschonen ist oder möglichst niedrige umweltschädliche Emissionen erzeugt werden.
Folgende Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen sind förderfähig:
a) Errichtung einer neuen Betriebstätte
b) Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte
c) Diversifizierung (Erweiterung oder Modifizierung der Produkte/Dienstleistungen) der Produktion einer Betriebsstätte
d) grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Sofern mit dem Investitionsvorhaben keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sondern ausschließlich bestehende Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte gesichert werden, ist ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen. Weitere Erläuterung und der Vordruck →hier.
Förderfähig sind auch Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus.
So u.a. Investitionen, die zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen oder zur Saisonverlängerung beitragen.
Weiterhin können Investitionen in Hotels, Gästehäusern, Gasthöfen und Pensionen, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätzen gefördert werden.
Der Fördersatz bei Investitionen über die GRW RIGA bei kleinen Unternehmen beträgt in Mittelsachsen bis zu 45 Prozent. In mittleren Unternehmen kann der Fördersatz bis zu 35 Prozent betragen.
Detaillierte Informationen zur Förderung sind auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank zusammengestellt.
Die GRW-Förderrichtlinien werden auch von mittelsächsischen Unternehmen rege in Anspruch genommen. So beantragten 2020 38 Unternehmen Investitionen in Höhe von fast 90 Millionen Euro. 2021 haben 60 Unternehmen Investitionen von über 174 Millionen bei der Sächsischen Aufbaubank betragt.