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Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurde überarbeitet und bietet Unternehmen in Mittelsachsen künftig verbesserte Fördermöglichkeiten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von höheren Zuschüssen und erweiterten Anreizen für nachhaltige und digitale Investitionen. Besonders Investitionen in energieeffiziente Technologien oder innovative Produktionsprozesse werden stärker gefördert.
Wichtiger Hinweis: Aktuell können keine neuen Förderbescheide ausgestellt werden. Dies gilt bis zur Verabschiedung des Bundes- und Landeshaushalts. Unternehmen sollten dies bei ihrer Investitionsplanung berücksichtigen und sich frühzeitig über die weiteren Entwicklungen informieren. Eine Antragstellung ist jedoch weiterhin möglich und mit Antragstellung auch der förderunschädliche Maßnahmenbeginn. Auszahlungsanträge für bereits bewilligte Maßnahmen aus 2024 können ebenfalls eingereicht werden.
Detaillierte Informationen zur überarbeiteten GRW-Richtlinie stellt die Wirtschaftsförderung gern zur Verfügung: Zur GRW-Förderung