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Wie das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit mitteilt, wird auf Grundlage der Richtlinie Energie/2014 des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit durch den Freistaat kleinen und mittleren Unternehmen unter anderem Zuwendungen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie und zur Errichtung intelligenter Energienetze gewährt.

Gefördert werden auch innovative Modellvorhaben und nichtinvestive Maßnahmen, wie die Evaluierung von Modellvorhaben oder der Sächsische Gewerbeenergiepass.

Vereinfacht wurde das Förderverfahren z.B. für Innenraumbeleuchtungsanlagen (Umrüstung auf LED-Beleuchtung) oder Brennwerttechnik (Heizkesseltausch). Mithilfe eines Berechnungstools kann der Antragsteller sofort sehen, ob er mit einer Förderung und mit welcher Zuschusshöhe er rechnen kann.

Weitere Informationen zur Richtlinie, die Kontaktdaten zu Fragen der Förderung und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (www.sab.sachsen.de/energie2014).

Für eine fachliche Beratung vor Antragstellung steht Ihnen die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH unter 0351-4910 3179 zur Verfügung.