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Ab sofort können sächsische Kommunen ihre Anträge über die Förderrichtlinie RegioPlan im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen. Für den zweiten und dritten Aufruf im Jahr 2024 stehen insgesamt vier Millionen Euro bereit.
Staatsminister Thomas Schmidt betonte die Bedeutung dieser Förderung: „Im vergangenen Jahr konnten bereits 29 Förderanträge erfolgreich bewilligt werden, und Anfang dieses Jahres kamen zwölf weitere hinzu. Mit dem dritten Aufruf unterstützen wir nun weitere Kommunen, um zusätzliche Kapazitäten für schnelle und zukunftsgerichtete Gewerbeansiedlungen und Unternehmenserweiterungen zu schaffen.“
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen über 50 Hektar. Hier beträgt der Fördersatz bis 2025 75 Prozent und wird danach schrittweise gesenkt. Für Bebauungspläne zwischen 10 und 50 Hektar sowie Flächennutzungspläne ab 10 Hektar werden im Jahr 2024 50 Prozent der Kosten gefördert, auch hier sinkt der Fördersatz in den folgenden Jahren.
Die Antragsfrist endet am 2. Juli 2024. Bei der Auswahl der geförderten Projekte werden Kriterien wie landes- und bundespolitisches Interesse, Zukunfts- und Schlüsseltechnologien, Strukturwandel, Energieeffizienz, Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf, Stärkung von Wertschöpfungsketten sowie Machbarkeit und Bedarf berücksichtigt.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen im Freistaat Sachsen (FRL RegioPlan)“, die seit Anfang 2023 in Kraft ist. Die Förderung soll den Kommunen helfen, schneller Planungsrecht zu schaffen und so eine positive wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Insgesamt stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 zehn Millionen Euro für diese Förderung zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Förderrichtlinie RegioPlan - Landesentwicklung - sachsen.de