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Neues Programm "Darlehen für den Mittelstand" (DFM) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestartet.

Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem neuen Programm "Darlehen für den Mittelstand" (DFM). Mit dem Programm werden gezielt Investitionen und Betriebsmittel finanziert, um die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken und die Standortbedingungen für Unternehmen und Existenzgründer zu verbessern. Insgesamt stehen 142 Millionen Euro an Kreditmitteln für KMU zur Verfügung. Das Programm bietet eine maßgeschneiderte, ergänzende Darlehensförderung zu den bereits etablierten Zuschussprogrammen für den sächsischen Mittelstand. Es ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Unterstützung bei Gründungs-, Wachstums-, Markteinführungs- und Digitalisierungsvorhaben.

Die Förderung umfasst verschiedene Darlehensarten, um den Bedürfnissen und Herausforderungen der sächsischen Unternehmen gerecht zu werden:

* Mikrodarlehen (MKD) - für Gründungsvorhaben: Darlehensbetrag von 5.000 bis 30.000 Euro, Laufzeit bis zu 6 Jahre.

* Nachrangdarlehen Invest (ND-Invest) - für Wachstumsprojekte: Darlehensbetrag von 30.000 bis 2.500.000 Euro, Laufzeit maximal 15 Jahre, tilgungsfreie Zeit bis zu 5 Jahre.

* Markteinführungsdarlehen (MEP-D) - für die Einführung innovativer Produkte: Darlehensbetrag von 30.000 bis 500.000 Euro, Laufzeit maximal 8 Jahre, tilgungsfreie Zeit bis zu 2 Jahre.

* Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) - für Digitalisierungsvorhaben: Darlehensbetrag von 30.000 bis 250.000 Euro, Laufzeit maximal 6 Jahre, tilgungsfreie Zeit bis zu 1 Jahr.

Bestehende Zuschussprogramme des Bundes und der Länder können mit den Förderdarlehen zu einer optimalen Finanzierung kombiniert werden. Die Darlehenskonditionen sind attraktiv gestaltet und bieten den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, mittlere und größere Vorhaben effizient und zeitnah umzusetzen. Die Förderrichtlinie ist so ausgestaltet, dass flexibel auf Veränderungen des Marktumfeldes reagiert werden kann.

Die Umsetzung der Programmteile erfolgt in mehreren Stufen. Ab sofort können das Markteinführungsdarlehen und das Digitalisierungsdarlehen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Die Beantragung des Mikrodarlehens und des Nachrangdarlehens Invest wird Ende des Jahres möglich sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - SAB (www.sab.sachsen.de).

Weitere Fördermöglichkeiten sind auch hier abrufbar: https://www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/unternehmen/wirtschaftsfoerderung.html#c36013