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Der Freistaat Sachsen hat die Listen der Betriebe, die ab den 4. Mai öffnen und die der systemrelevanten Berufe für die Kindernotbetreuung ergänzt.

Ab Montag gelten neue Regelungen in Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat die angekündigten Lockerungen in einer neuen Rechtsverordnung umgesetzt. Diese gilt ab dem 4. Mai und endet mit Ablauf des 20. Mai.

Die Öffnungen weiterer Unternehmen hängt maßgeblich vom Vorliegen von Hygienekonzepten und der Einhaltung des neuen Hygienestandards ab. 

Die Liste der systemrelevanten Berufe, die eine Kindernotbetreuung rechtfertigen wurde ebenfalls erweitert. Voraussetzung ist hier die Bestätigung durch den Arbeitgeber.

In unserem Fragen-Antworten-Katalog wurden die Änderungen und die Links zu den jeweiligen Dokumenten sowie Anträgen übernommen.