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Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro. Für Vorhaben, die der Bewältigung der Corona-Pandemie dienen, können im Jahr 2022 einmalig bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Für 2022 stehen dem Programm rund 1,3 Mio. Euro zur Verfügung. So haben bereits Städte und Gemeinden und Vereine eine Förderung im Jahr 2022 erhalten.
Das besondere Anliegen des Kleinprojektefonds ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten. Die Veranstaltungen sollen in der Regel öffentlich zugänglich sein.
Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Nachweis von Eigenmitteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend, so dass bis zu 100 Prozent der Gesamtausgaben gefördert werden können. Die Anträge sind mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn, spätestens bis zum 15. Oktober über das Online-Formular einzureichen.
Weitere Details zum Kleinprojektefonds finden sie hier.