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Gesucht werden konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen der Arbeitswelt mit KI. So können etwa barrierefreie und inklusive KI-Anwendungen wie z. B. für den erleichterten Zugang zu Verwaltungsleistungen dazu beitragen, dass mehr Menschen am Arbeitsleben teilhaben können oder einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Durch die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologie können aber auch Arbeitsprozesse für Menschen einfacher, verständlicher und schneller oder Prozesse der öffentlichen Verwaltung flexibler, effizienter und transparenter gestaltet werden.
Förderkriterien: Voraussetzung für die Förderung sind u. a. eine klar erkennbare Gemeinwohlorientierung, der Einsatz von KI-Technologie und ein eindeutiger Bezug zu den Handlungsfeldern des BMAS im Themenbereich Arbeit. Gefördert werden können insbesondere Projekte zur Verbesserung von:
Zuwendung: max. 500.000 € aus Bundesmitteln
Projektdauer: Die Förderrichtlinie gilt von 1.1.2025 bis 31.12.2026.
Zur Erläuterung und weiteren Information steht die Webseite und ein vorab geplanter Onlineworkshop zur Verfügung.