Zum Hauptinhalt springen

Der Freistaat Sachsen fördert seit dem 15. April 2020 im Hauptgewerbe tätige Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

Seit Ende Mai musste die Förderung vorübergehend eingestellt werden, da die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht waren. Nunmehr sind für dieses Hilfsprogramm durch den Landtag Mittel erneut frei gegeben worden. Der Antragsstopp für dieses Soforthilfe-Darlehen wird vorübergehend aufgehoben, da in einem begrenzten Umfang zusätzliche Mittel vorhanden sind.

Voraussichtlich sind gegen Ende der 32. Kalenderwoche bei der Sächsischen Aufbaubank - SAB die Voraussetzungen wieder geschaffen, dass eine Fortsetzung der Antragstellung wieder möglich ist. Anträge sind dabei ausschließlich über das Förderportal der SAB zu stellen und werden chronologisch nach dem Eingang vollständiger Unterlagen bearbeitet. Sobald die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, gilt erneut ein Antragsstopp.

Weitere Informationen sind bei der SAB erhältlich https://www.sab.sachsen.de/landingpage/index.jsp