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Der Freistaat setzt das stark nachgefragte Investitionsprogramm "Regionales Wachstum" auch 2022 fort.

Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen wie z.B.:

- produzierendes Gewerbe

- Handwerk

- Einzelhandel (auch Online-Handel) mit einer Nettoverkaufsfläche unter 1.200 Quadratmetern

- der Gastronomie 

- Dienstleistungsbereich

- freie Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe

- Informations- und Kommunikationsberufe

- Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Förderung unterstützt deren Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte mit dem Ziel, die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu steigern. Dafür stehen 2022 rund 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.

Die Förderung bleibt weitgehend branchenoffen, fokussiert sich aber auf Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Weiterhin koppelt der Freistaat die Förderung zudem an Kriterien der ökologischen und der sozialen Nachhaltigkeit.

Ein ökologisch nachhaltiger Beitrag wird z.B. geleistet, wenn betriebliche Prozesse ressourcenschonend gestaltet werden. Als sozial nachhaltiger Beitrag im Sinne der Richtlinie gilt u.a., dass die Bezahlung der Mitarbeiter unter Anwendung beziehungsweise Anlehnung an die jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen erfolgt oder das Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Weitere Kriterien der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit sind in der Richtlinie unter VI. Ziffer 3 aufgeführt.

Bezuschusst werden Maßnahmen zur

- Erweiterung des Angebotes,

- der Umsatzausweitung,

- der Prozessoptimierung (z. B. durch Digitalisierung) oder

- Verbesserung der Angebotsqualität

mit bis zu 50.000 Euro. Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen.

Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent. Die Förderung ist auch bei der ausschließlichen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze möglich.

Der Absatzradius der geförderten Unternehmen muss weniger als 50 Kilometer betragen. Dieses Kriterium unterscheidet das Programm »Regionales Wachstum« von der Richtlinie »GRW RIGA« des SMWA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«).

Nicht förderfähig sind aus beihilferechtlichen Gründen unteren anderen:

- Land- und Forstwirtschaft,

- Bergbau,

- Stahlindustrie,

- Schiffbau,

- Kunstfaserherstellung

- Verkehrssektor

- Erzeugung und Verteilung von Energie und Energieinfrastrukturen

- Gesundheits- und Sozialwesen

- Baugewerbe

- Handel mit und Instandhaltung und Reparatur von Kfz

- Apotheken und Drogerien

- Steuerberater, Buchprüfer, Rechtsanwaltskanzleien, Notare, Insolvenzverwalter.

Eine nochmalige Förderung eines Unternehmens nach der Richtlinie "Regionales Wachstum" kann erfolgen, wenn vorhergehende geförderte Investitionsvorhaben umgesetzt und deren Vorhabenszeitraum abgelaufen ist.

Die  Antragstellung erfolgt digital bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die SAB führt auch die Beratung zur Förderung durch.