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Zur Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung in ländlichen Gebieten gibt es 2020 Fördermöglichkeiten nicht nur für mittelsächsische Unternehmen.

Die Errichtung und der Umbau von medizinischen Einrichtungen und die Einrichtung digitaler Rezeptsammelstellen wird beispielsweise unterstützt. Dorfläden und andere Unternehmen des Einzelhandels erhalten zum Beispiel für den Umbau Zuschüsse in Höhe von 45 Prozent bei einer sogenannten Mindestzuwendung von 7.500 Euro. 

Unternehmen aus dem Bereich Gastronomie und Einzelhandel werden im kommenden Jahr mit einem Pauschalbetrag von 27.000 Euro unterstützt. Voraussetzung ist, dass im Rahmen einer Nachfolgerregelung mindestens 60.000 Euro für den Kauf investiert werden. Die Unternehmen müssen ihren Standort in einer Gemeinde oder einem Ortsteil mit weniger als 5.000 Einwohnern haben. Die Anträge können bis zum 31. Januar 2020 eingereicht werden.

Darüber hinaus gibt es für Kommunen und gemeinnützige Institutionen weitere Möglichkeiten zur Förderung der Gestaltung des Dorflebens, wie die Platz- und Freiflächengestaltung oder für Maßnahmen in Schulen, Kita und Hort.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen zum Förderprogramm "Vitale Dorfkerne" gibt es  unter  www.smul.sachsen.de/foerderung/3662.htm