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Vorbehaltlich der Veröffentlichung der Richtlinie am 24. Februar 2022 können ab 01. März 2022 wieder Fördermittel bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.

Das Förderprogramm "Regionales Wachstum" richtet sich an kleine Unternehmen bis 49 Mitarbeiter (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerkes, des Einzelhandels, der Gastronomie und des Dienstleistungsbereiches.

Auch freie Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft sind antragsberechtigt.

Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen überwiegend einen regionalen Absatz (50 km Radius zur Betriebsstätte) haben.

Förderfähig sind Investitionsvorhaben. Dazu zählen: 

* die Errichtung einer neuen Betriebsstätte

* Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte

* Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

* grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Produktionsstätte

 

Der Zuschuss kann bis 30 % bzw. 50 % für Unternehmensnachfolgen betragen. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro. Der maximale Investitionszuschuss beträgt 200 000 Euro.

Die Antragstellung erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank. Der Link zum Antrag, welcher auch eine Registrierung ermöglicht, wird ab diesem Tag unter "Formulare/Downloads" bereitgestellt.