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Existenzgründerinnen im ländlichen Raum können statt bisher 6.000 Euro nun 8.000 Euro Unterstützung beantragen

Seit dem 20. Juli gilt die Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit . Ziel ist es unter anderem die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu unterstützen.

Gefördert werden Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führt.

Zuwendungsempfängerinnen sind Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Unternehmen aufbauen wollen.

Die Zuwendung wird einmalig gewährt und beträgt nun maximal 8.000 Euro und maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stichtag für Förderung im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres: 31. März.

Stichtag für Förderung im ersten Halbjahr des Folgejahres: 31. Oktober.

Richtlinie und Ansprechpartner finden Sie hier.