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Diese Bezeichnungen garantieren dem Verbraucher, dass die betreffenden Erzeugnisse tatsächlich in ihrer spezifischen Herkunftsregion mit Wissen und Verfahren aus der Region hergestellt wurden. Der Hauptunterschied zwischen der geschützten Ursprungsbezeichnung und der geschützten geografischen Angabe begründet sich durch den Rohstoffanteil, der aus dem jeweiligen Gebiet stammt oder durch die Frage, welche Erzeugungsschritte in der jeweiligen Region stattfinden müssen. Beispielhaft für Produkte mit geschützten Ursprungsangaben sind unter anderen der Parmaschinken und der Allgäuer Bergkäse. Bekannte Erzeugnisse mit geografischer Angabe sind beispielsweise Dresdner Christstollen oder Meißner Fummel. Auch das mittelsächsische Lichtenauer Mineralwasser würde unter diese Rubrik fallen.
Eine weitere Bezeichnung schützt die garantiert traditionellen Spezialitäten, bei denen hingegen Aspekte wie ein traditionelles Herstellungsverfahren oder die traditionelle Zusammensetzung eines Erzeugnisses im Vordergrund stehen, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind. Dazu zählt Gueuze, ein durch spontane Vergärung erhaltenes traditionelles Bier. Es wird im Allgemeinen in Brüssel (Belgien) und Umgebung hergestellt. Als garantiert traditionelle Spezialität ist zwar seine Herstellungsmethode geschützt, es könnte jedoch auch anderswo hergestellt werden.
In die Studie wurden alle 3207 Produktnamen, die Ende 2017 in den 28 EU-Mitgliedstaaten geschützt waren, einbezogen. Ende März 2020 belief sich die Zahl der geschützten Namen auf insgesamt 3322. Das Fazit der Studie, der Verkaufswert eines Erzeugnisses mit einem geschützten Namen liegt im Durchschnitt doppelt so hoch wie der Verkaufswert eines vergleichbaren Produkts ohne Zertifizierung.
Der Studie zufolge besteht ein klarer wirtschaftlicher Nutzen für die Erzeuger, da sie die Erzeugnisse aufgrund ihrer hohen Qualität und ihres guten Rufes sowie der Bereitschaft der Verbraucher, mehr Geld für authentische Produkte auszugeben, besser vermarkten und absetzen können.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung ist für die Durchführung des nationalen Vorverfahrens bei Anträgen auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angabe für Erzeugnisse des Weinbaus sowie für die Durchführung der Verfahren für die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln zuständig.