Zum Hauptinhalt springen

Auf Grundlage der Richtlinie Energie/2014 des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit gewährt der Freistaat Sachsen auch mittelsächsischen kleinen und mittleren Unternehmen unter anderem Zuwendungen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie und zur Errichtung intelligenter Energienetze.

Gefördert werden innovative Modellvorhaben und nichtinvestive Maßnahmen, wie die Evaluierung von Modellvorhaben oder der Sächsische Gewerbeenergiepass.

Vereinfacht wurde das Förderverfahren z.B. für Innenraumbeleuchtungsanlagen (Umrüstung auf LED-Beleuchtung) oder Brennwerttechnik (Heizkesseltausch). Mithilfe eines Berechnungstools kann der Antragsteller sofort sehen, ob er mit einer Förderung und mit welcher Zuschusshöhe er rechnen kann.

Die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird zukünftig attraktiver gestaltet. Um den Energiepreissteigerungen am Markt zu begegnen und die Unternehmen bei der Modernisierung zu unterstützen, wird die mögliche Förderung angehoben, so das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Weitere Informationen zur Richtlinie, die Kontaktdaten zu Fragen der Förderung und die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - www.sab.sachsen.de/förderprogramme/energie-2014/index.jsp 

Für eine fachliche Beratung vor Antragstellung steht Ihnen die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH unter 0351-4910 3179 zur Verfügung.