Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes einreichen.
Was sind die Hintergründe zur neuen Grundsteuer? Welche Bedeutung hat die Grundsteuer? Wo und wie kann die Feststellungserklärung eingereicht werden?
Dazu informiert der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann gemeinsam mit dem Chemnitzer Bürgermeister Ralph Burghardt interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe am 1. Juli 2022 in der Zeit von 18:30 bis 20:00 Uhr im smac – Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz, Stefan-Heym-Platz 1, 09111 Chemnitz.
Zur Beantwortung von Fragen stehen außerdem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes Chemnitz-Süd bereit. Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 29. Juni 2022 unter www.mitdenken.sachsen.de/1029708 erforderlich.
Die Veranstaltung bildet den Auftakt einer Reihe, die am 5. Juli 2022 im Stadttheater Kamenz und am 7. Juli 2022 im Rathaus Grimma fortgesetzt wird. Auch hierfür ist eine vorherige Anmeldung über das Beteiligungsportal www.mitdenken.sachsen.de erforderlich.
Zudem sind am 1. September 2022 in Plauen und am 8. September 2022 in Meißen Veranstaltungen geplant.
Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform finden sich unter www.grundsteuer.sachsen.de.