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Diese Entwicklungen werden den Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt beschleunigen und verstärkte qualifikatorische Anpassungsprozesse bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfordern. Um die Beschäftigten für die zukünftigen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu rüsten, ist es von Bedeutung, ihre Beschäftigungsfähigkeit mithilfe passender Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten und auszubauen.
Um insbesondere KMU im Wandel der Arbeitswelt zielführend zu begleiten, bedarf es neuer Wege, Qualifizierung für Unternehmen und ihre Beschäftigten zu organisieren. Sie müssen stärker als bisher bei der strategischen Personalentwicklung unterstützt werden. Dazu gehört auch eine stärkere und effiziente Vernetzung und Kooperation zwischen Unternehmen sowie mit Akteuren der Weiterbildung und anderen regionalen Arbeitsmarktakteuren. Innovative Lösungen zur Planung, Koordinierung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie -beratung sind erforderlich. Der Auf- und Ausbau von Weiterbildungsverbünden stellt eine solche Lösung dar.
Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales hat ein Förder-Programm auf den Weg gebracht, über welches die Entstehung von regionalen Weiterbildungsverbünden unterstützt werden soll. Ziel und Absicht ist es, dass mehrere Unternehmen, Akteure der Weiterbildungslandschaft und regionale Arbeitsmarktakteure Kooperationen eingehen, sodass Weiterbildungsmaßnahmen ressourcenschonend über Betriebsgrenzen hinaus bedarfsorientiert geplant, organisiert und durchgeführt werden können.
In erster Linie sollen Unternehmen untereinander sowie mit anderen Akteuren der Weiterbildungslandschaft kooperieren, um so die Teilnahme von KMU und ihren Beschäftigten an Weiterbildungen zu steigern. Darüber hinaus sollen neue regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke etabliert bzw. bereits bestehende Kooperationen ausgebaut werden.
Förderfähig ist der Aufbau und daraus resultierend die Entwicklung und die Unterhaltung von regionalen Koordinierungsstellen.
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. In einem ersten Schritt ist zunächst eine Interessenbekundung (IB) für die Trägerschaft mit einer Projektskizze einzureichen. In einem zweiten Schritt werden die Antragsberechtigten bei positiver Bewertung der Interessenbekundung zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags aufgefordert.
Konkrete Informationen zum Förderprogramm sind zu finden unter:
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