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Der Beschluss des Bundeskabinettes wurde durch die Änderungen an der 1. Förderrichtlinie am 26.03.21 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Einzelne Änderungen sind rückwirkend zum 16.02.2021 rechtskräftig geworden. So können nun auch Ausbildungsverhältnisse gefördert werden, die zwischen dem 16.02.2021 und 26.03.2021 geschlossen worden sind.
Ab dem 01.06.21 werden dann weitere Änderungen bei den Förderhöhen und Rahmenbedingungen wirksam. Da für die rechtssichere Umsetzung der Änderungen zahlreiche Anpassung im Verfahren erforderlich sind, wurde die Bearbeitung bundesweit vorübergehend gestoppt. Antragsunterlagen sind vorübergehend nicht mehr über das Internet aufrufbar. Derzeit rechnet die BA mit einer Verzögerung bei der Bearbeitung um 10 Arbeitstage.
In Kürze werden die aktualisierten Anträge und weitere aktualisierte Formulare wieder zur Verfügung stehen