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Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für die Monate November und Dezember 2020 bietet eine wichtige Unterstützung für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von der am 28.10.2020 beschlossenen Schließungs-Verordnung besonders betroffen waren und sind. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmungen erzielen.

Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt.

Die Möglichkeit der Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist anbetracht der aktuellen Situation vom Bund bis zum 30. April 2021 verlängert worden.

Mit der November- und Dezemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU). Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe der Notfinanzierung und Genehmigung der EU-Kommission.

Informationen zur November- und Dezemberhilfe erteilt der Landkreis hier.

Informationen zur Antragstellung sind hier erhältlich