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Die Reisebusunternehmen waren durch das bestehende Verbot von Reisebusreisen bereits zu einem frühen Zeitpunkt von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit März gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten, keine oder nur reduzierte Schülerverkehre. Die Fixkosten aber sind weitergelaufen. Mit dem nun aufgelegten Programm des Bundes werden die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind, finanziert. Die Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur BMVI und müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die erforderlichen Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: https://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html