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Die andauernden pandemiebedingten Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens treffen Start-ups und den kleinen Mittelstand besonders hart.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben die KfW damit beauftragt, das 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Junge Unternehmen sollen nun ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Maßnahmenpaket erhalten können.
Das Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern steht seit Mitte Mai 2020 zur Verfügung und basiert auf zwei Säulen: Mit der Säule 1 wird auf den bestehenden Kooperationen des Bundes mit KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) aufgebaut, um privaten Wagniskapitalfonds die Mittel aus dem Maßnahmenpaket zur Beteiligung an Start-ups zur Verfügung zu stellen („Corona Matching Fazilität“). Zudem können Wagniskapitalfonds wie „High-Tech Gründerfonds“ (HTGF) oder „coparion“ Liquiditätshilfen für Start-ups beantragen. Auch über das Finanzierungsprogramm ERP-Startfonds werden Mittel vergeben.
Die Säule 2 steht Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Verfügung, die keinen Zugang über einen VC-Fonds (Venture Capital) zu Säule 1 haben: Hier werden die Mittel aus dem 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket über die Sächsische Aufbaubank – entweder direkt oder über weitere Intermediäre wie z.B. Family Offices, Business Angels, oder die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder – an Unternehmen in Form von Mezzanin- oder Beteiligungsfinanzierungen ausgereicht. Voraussetzung für die Teilnahme an Säule 2 ist, dass das jährliche Umsatzvolumen höchstens 75 Mio. Euro beträgt.
Weitere Informationen erteilt die KFW-Bank über www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/