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Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben.

Qualifizieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter weiter, um neuen Anforderungen gerecht zu werden. Für die berufliche Sicherheit sind neben einer guten Ausbildung auch ständige Weiterbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen wichtig. Mit einer unternehmensbezogenen Fortbildung können sich Fachkräfte weiterentwickeln und neue Ziele setzen.

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen. Hierzu zählen Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung.

Weitere Informationen sind erhältlich unter:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/weiterbildungsscheck-betrieblich.jsp