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Am häufigsten waren tschechische und polnische Grenzgänger von der Grenzschließung bzw. den Quarantäneregelungen in den Nachbarländern betroffen. Größeren Beratungsbedarf hatten auch rumänische, slowakische und ungarische Beschäftigte. Es gab aber auch Anfragen von Spaniern und Portugiesen sowie vereinzelt von anderen ausländischen Beschäftigten, die in Sachsen tätig sind.
Arbeitsminister Martin Dulig dankte dem Team der BABS: »Die Beraterinnen der BABS leisten einen wichtigen Beitrag zu fairer Beschäftigung. Das ist auch und gerade in der Corona-Pandemie deutlich geworden. Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen wird gebraucht, da der faire Umgang mit Beschäftigten leider noch nicht bei allen Arbeitgebern die Regel ist.«
Im Landratsamt Mittelsachsen ist die Stabsstelle für Ausländer- und Asylangelegenheiten für diese Fragen zuständig. Telefonsprechzeiten sind von montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Seit 2. Juni 2020 hat die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten mit Einschränkungen wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Weitere Einzelheiten (insbesondere, zur Notwendigkeit einer Terminvereinbarung) können dem Auftritt der Stabsstelle auf der Website des Landratsamtes Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/stabsstelle-auslaender-und-asylangelegenheiten.html entnommen werden.