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Mittelsächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« beantragen.

Zuschüssen können beantragen:

• freie Träger im Bereich Kunst und Kultur (mit anerkannter Gemeinnützigkeit und ohne anerkannte Gemeinnützigkeit)

• Unternehmen des Privatrechts in Form von Personengesellschaften

• Träger von kleinen und mittleren kulturellen Spielstätten in den Bereichen Darstellende Künste und Musik, die im Haupterwerb Einzelunternehmer oder selbständige Angehörige der Freien Berufe sind

Eine detaillierte Auflistung der Antragsberechtigten finden Sie hier →.

Anträge können bis zum 21. November 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 Euro, bei einem höheren Liquiditätsbedarf kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind Volkshochschulen, Kirchgemeinden oder sonstige Religionsgemeinschaften sowie Stadt- und Mehrzweckhallen. Freiberufler sind nicht antragsberechtigt, es sei denn, es handelt sich um Träger von kleinen und mittleren kulturellen Spielstätten in den Bereichen Darstellende Künste und Musik.

Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen freie Träger im Bereich Kunst und Kultur, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit Einschränkungen konfrontiert sind, die sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Träger auswirken. Ziel ist es, durch den Zuschuss finanzielle Engpässe zu überbrücken, die im Verlauf der Jahre 2020 bis 2022 entstehen, und so die Existenz der Träger zu sichern sowie zum Fortbestand der vielfältigen Kulturlandschaft beizutragen.

Die Anträge sind online über das Förderportal der SAB zu stellen. Dort sind auch die erforderlichen Formulare eingestellt.