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Der Zuschuss in Höhe von 40 Euro pro Nacht wird für Beschäftigte gezahlt, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege sowie in Einrichtungen und Betrieben arbeiten, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirt- und die Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.
Die Anträge für den Zuschuss sind durch die jeweiligen Arbeitgeber der Berufspendler bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen. Die entsprechenden Formulare stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache zur Verfügung.